Aktuelles

Versicherungsschutz für Ehepartner:innen und eingetragene Partner:innen

 

Ab 2027 müssen die Ehefrau, der Ehemann, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner (per 1. Januar des Beitragsjahres) des Bewirtschafters oder der Bewirtschafterin, sofern sie oder er regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb mitarbeitet, über einen persönlichen Sozialversicherungsschutz verfügen. Für den Bewirtschafter selbst bestehen für den Bezug der Direktzahlungen keine Anforderungen an den Versicherungsschutz. Der Begriff des persönlichen Versicherungsschutzes meint in der Risikovorsorge: Risikoschutz in der zweiten oder dritten Säule – somit ohne Mitberücksichtigung des Versicherungsschutzes der ersten Säule. 
Ist dieser Versicherungsschutz nicht vorhanden, drohen Kürzungen bei den Direktzahlungen.


Dies hat der Bundesrat im landwirtschaftlichen Versorungspaket 2024 verabschiedet, das die vom Parlament im Juni 2023 beschlossenen Gesetzesbestimmungen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) auf Verordnungsebene umsetzt.Die Agrisano hat eigens eine Homepage aufgeschaltet, welche Sie umfassend zum Thema infomiert und wo Sie die eigene Situation mittels einer Checkliste analysieren können.Zudem finden im Oktober und November 2025 verschiedene Info-Abende statt, wo die Agrisano direkt über die gesetzlichen Grundlagen und Bediengungen informiert. Bei Fragen oder für eine Beratung steht die Versicherungsabteilung des St. Galler Bauernverbandes gerne zur Verfügung.

Flyer hier

 

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Adresse

Kantonaler Bäuerinnenverband St.Gallen
Sekretariat
Erlen 4
CH-9467 Frümsen

079 731 51 56

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