Auch Landwirte profitieren vom Vaterschaftsurlaub
Das Schweizer Volk hat am 27. September 2020 mit einem Ja-Anteil von 60,3 Prozent der Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zugestimmt. Die neuen Bestimmungen für diesen Vaterschaftsurlaub treten am 1. Januar 2021 in Kraft.
Erwerbstätige Väter haben innert sechs Monaten nach Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub.
Beitragsberechtigt für den Vaterschaftsurlaub sind Väter, welche angestellt oder selbständig erwerbend sind. Somit haben auch selbständige Landwirte Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung.
Lesen Sie noch mehr zu diesem Thema auf der Homepage des St. Galler Bauernverbandes.
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